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Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 05.10.2007
9 L 427/07 -

Hundegebell nicht zu laut - Tierpension kann eröffnen

Anwohner scheitern mit Klage aufgrund Lärmbelästigungen

Das Verwaltungsgericht Minden hat einen Eilantrag von Nachbarn gegen eine von der Stadt Bielefeld genehmigte Tierpension abgelehnt. Die Aidshilfe Bielefeld e.V. will mit dem Sozialprojekt eine Tierpension, die mit der Nutzungsänderung eines ehemaligen Wohngebäudes und mit dem Neubau eines Hundehauses in Bielefeld-Jöllenbeck verbunden ist, realisieren.

Gegen die erteilte Baugenehmigung haben Nachbarn des Vorhabens Klage erhoben und zugleich beim Verwaltungsgericht Minden um Eilrechtsschutz nachgesucht. Sie befürchten, dass der vom Hundehaus ausgehende Lärm – insbesondere das Hundegebell – zu unzumutbaren Beeinträchtigungen führt. Die Einhaltung der Lärmschutzauflagen in der angefochtenen Baugenehmigung sei im praktischen Betrieb nicht gewährleistet, weil das Betriebskonzept nicht ausreichend durchdacht sei.

Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Nach der im Eilverfahren allein möglichen überschlägigen Bewertung unterschreite der von der Tierpension ausgehende Lärm deutlich die im Außenbereich maßgeblichen Immissionswerte. Dies ergebe sich aus einem eingeholten Sachverständigengutachten. Zwar würden die Lautäußerungen von Hunden als besonders störend empfunden, die Lästigkeit relativiere sich hier jedoch durch die Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem Wohnhaus der Antragsteller.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2007
Quelle: ra-online, VG Minden

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Dokument-Nr.: 4956 Dokument-Nr. 4956

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