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Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 13.09.2013
- 8 K 1623/12 -
Strenggläubige Baptistin hat keinen Anspruch auf Befreiung vom Sexualkundeunterricht
Beobachtungen und Überprüfungen der Schule ergeben keinerlei Anhaltspunkte für behauptete gesundheitliche Belastungen der Schülerin
Das Verwaltungsgericht Minden hat die Klage von strenggläubigen Baptisten abgewiesen, die eine Befreiung ihrer Tochter vom Sexualkundeunterricht in der vierten Klasse erreichen wollten.
Die
Kläger beantragen bei der Schule Befreiung der Tochter vom Sexualkundeunterricht
Als im Schuljahr 2011/2012 erneut Sexualkundeunterricht erteilt wurde, blieb die Tochter der Kläger weiteren Unterrichtsstunden fern. Die Kläger beantragten bei der Schule die Befreiung vom
Schule lehnt Befreiungsantrag ab
Zuvor hatten die Kläger ein
Vorgelegtes Attest der Eltern ist als offenkundige Gefälligkeitsbescheinigung zu werten
Das Verwaltungsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der schulischen Ablehnungsentscheidung. Die Schule sei zu Recht davon ausgegangen, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Minden/ra-online
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Dokument-Nr. 16859
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