Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 14.06.2010
- 14 L 198/10.MZ -
Ausschluss vom Masterstudium wegen nicht ausreichender Bachelor-Note zulässig
Anforderungen an Bachelor-Note bedürfen nicht der Festlegung durch den Gesetzgeber, sondern können von Hochschule selbst formuliert werden
Die Prüfungsordnung einer Hochschule, die für einen konsekutiven Masterstudiengang die Zulassung eines Bachelorabsolventen zu diesem Studiengang davon abhängig macht, dass der Bewerber das Bachelorstudium mit einer bestimmten ECTS-Note abgeschlossen hat, ist zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Im zugrunde liegenden Fall geht es um einen jungen Mann, der sich nach dem Abschluss seines BWL-Bachelorstudiums an einer anderen Fachhochschule mit der ECTS-Note Grade D bei der Fachhochschule Mainz um einen Studienplatz im BWL-Masterstudiengang bewarb. Die Fachhochschule verneinte einen Zulassungsanspruch des Antragstellers, weil dieser entgegen den in der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang geregelten Zulassungsvoraussetzungen sein Bachelorstudium nicht mindestens mit der ECTS-Note Grade C abgeschlossen habe.
Student hält Regelung der Universität in Prüfungsordnung für unzulässig
Der Studienbewerber wandte sich mit dem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Fachhochschule an das Verwaltungsgericht Mainz. Er machte insbesondere geltend, dass es nicht zulässig sei, ohne gesetzliche Grundlage und nur durch eine Regelung der
Hochschulen können maßgebliche Aspekte und Ausbildungs- und Kapazitätssituation eigenständig am besten einschätzen
Die Richter des Verwaltungsgerichts haben den Prozesskostenhilfeantrag unter Hinweis auf die fehlenden Erfolgsaussichten eines einstweiligen Anordnungsantrags abgelehnt und dabei unter anderem ausgeführt: Nach dem Hochschulgesetz setze der Zugang zum
Hochschule darf über Mindestanspruch für Bachelor-Note selbst entscheiden
Eine Mindestnote sei eine zulässige und geeignete besondere Anforderung an den
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Mainz
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9894
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9894
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.