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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 04.02.2009
- 7 L 1760/08 -
NRW: Nichtraucherschutzgesetz ist möglicherweise nicht auf Gaststätte ohne Wände in einem Einkaufszentrum anwendbar
Ungeklärte Rechtslage - Vorläufig kein Rauchverbot für Gaststätte im HUMA-Einkaufszentrum in St. Augustin
Wer eine Gaststätte in einem Einkaufszentrum betreibt, die keine Wände besitzt und nach allen Seiten hin zugänglich ist, unterfällt möglicherweise nicht dem Nichtraucherschutzgesetz. Bei einer solchen Gaststätte handelt es sich nämlich nicht um einen "abgetrennten Raum" im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln hervor.
In der Gastwirtschaft "Treffpunkt" im HUMA-
Frei zugängliche Gaststätte ohne Wände
Sie ist von allen Seiten frei zugänglich und nicht durch Wände oder sonstige Absperrungen von den Laufflächen getrennt. Mit Ordnungsverfügung vom 3. November 2008 hatte der Bürgermeister von St. Augustin der Betreiberin der
Richter stehen vor ungeklärter Rechtslage
Diesem Antrag gab das Gericht nunmehr statt. Die Rechtslage - so die Richter - sei bislang ungeklärt. Zwar handele es sich beim "Treffpunkt" um eine
Vorläufig darf weiter geraucht werden
Bis zum Abschluss dieses Verfahrens überwiege das wirtschaftliche Interesse der Gastwirtin daran, dass im Bereich der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 11.02.2009
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Dokument-Nr. 7434
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