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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 29.11.2022
- 7 K 2143/21 -
Ausgangsbeschränkung in Köln im Frühjahr 2021 war rechtens
Ausgangsbeschränkungen auch verhältnismäßig
Die Stadt Köln durfte im Frühjahr 2021 zur Pandemiebekämpfung eine nächtliche Ausgangsbeschränkung anordnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und eine Klage eines Kölner Bürgers abgewiesen.
Am 16. April 2021 ordnete die Stadt Köln eine
Ausgangsbeschränkung aufgrund kontinuierlich ansteigender Inzidenzzahl gerechtfertigt
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32474
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