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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 30.07.2008
6 K 4783/06 -

Klagen von studentischen Mitgliedern des Senats gegen die Einführung von Studienbeiträgen erfolglos

Heutige Mitglieder sind nicht klagebefugt

Das Verwaltungsgericht Köln hat Klagen von studentischen Mitgliedern des Senats der Universität Köln gegen den Beschluss über die Einführung von Studienbeiträgen vom 24. Mai 2006 abgewiesen.

Die Sitzung des Senats hatte damals unter ungewöhnlichen Umständen nicht im Hauptgebäude der Universität, sondern im Forschungszentrum Jülich stattgefunden. Das Gericht konnte die von den Klägern geltend gemachte Verletzung ihrer Rechte als Mitglieder des Senats schon aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht feststellen, da die Kläger, die die Klage damals erhoben hatten, inzwischen aus dem Senat ausgeschieden sind. Die heute dem Senat angehörenden studentischen Mitglieder sind nicht klagebefugt, weil sie nicht in eigenen Rechten verletzt sind.

Die Frage, ob die Studienbeiträge zu Recht erhoben wurden, war in diesem Verfahren nicht zu entscheiden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 30.07.2008

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Dokument-Nr.: 6446 Dokument-Nr. 6446

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