wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2007
4 K 3636/06  -

Denkmalschutz erlischt nicht durch nachträgliche bauliche Veränderungen

Bonner Metropol - Lichtspieltheater ist und bleibt ein Denkmal

Der Denkmalschutz erlischt nicht automatisch dadurch, dass an einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude nachträgliche bauliche Veränderungen vorgenommen worden sind. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.

Das Gericht hat die Klage der Eigentümerin des Metropol - Lichtspieltheaters in Bonn auf Löschung des Gebäudes aus der Denkmalliste abgewiesen. Die Klägerin, die das Metropol im Jahr 2005 im Rahmen einer Zwangsversteigerung ersteigert hatte, beabsichtigt, das Metropol - Lichtspieltheater zu einem Einzelhandelskaufhaus umzubauen. Um hierbei nicht den Beschränkungen des Denkmalschutzes zu unterliegen, beantragte sie, das 1983 unter Denkmalschutz gestellte Gebäude aus der Denkmalliste zu streichen. Nur mit diesem Antrag hatte sich das Gericht noch zu befassen. Weitere hilfsweise gestellte Anträge auf denkmalrechtliche Genehmigung der beabsichtigten Umbaumaßnahmen hatte die Klägerin nach einem Ortstermin des Gerichts zurückgenommen.

Mit ihrem Begehren konnte sich die Klägerin jedoch nicht durchsetzen. Die Richter entschieden, dass der Denkmalschutz nicht durch nachträgliche bauliche Veränderungen des Gebäudes erloschen ist. In der Zeit nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 14. April 1987, mit dem die Klage der Voreigentümerin der Klägerin gegen die Eintragung des Metropol in die Denkmalliste rechtskräftig abgewiesen wurde, sind nach Auffassung des Gerichts keine die Denkmaleigenschaft beeinflussenden Veränderungen am Metropol vorgenommen worden.

Die Richter führten hierzu aus, die nach dem genannten Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW genehmigten Veränderungen (im Wesentlichen: Abriss und Rekonstruktion von Bühnenrahmen und Brüstung der Empore, Erneuerung des Bodenbelages im Foyer, Sanierung der Fassade, Einbau des Behindertenaufzugs) hätten nicht dazu geführt, dass der Gesamteindruck und die Identität des Gebäudes verloren gegangen seien. Vielmehr habe die unter enger Beteiligung und nach den Vorgaben der Denkmalpflege erfolgte detailgetreue Restaurierung der ersetzten Bauteile dazu geführt, dass dieser Gesamteindruck heute dem Original aus dem Jahre 1928 näher sei als vor Beginn der genannten Veränderungen. Die geänderten Bauteile stünden daher dem Denkmalwert des Gebäudes nicht nur nicht entgegen, sondern nähmen an der Denkmaleigenschaft des gesamten Gebäudes teil.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 12.10.2007

Aktuelle Urteile aus dem Denkmalschutzrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: bauliche Veränderung | Denkmalschutz

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4986 Dokument-Nr. 4986

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4986

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung