Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 14.02.2007
- 21 K 2275/06 -
Auch Studenten müssen in Köln Zweitwohnungssteuer bezahlen
Auch Studenten, die ihren ersten Wohnsitz bei ihren Eltern beibehalten und in Köln mit zweitem Wohnsitz gemeldet sind, sind verpflichtet, Zweitwohnungsteuer zu bezahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln.
Die
Beim Verwaltungsgericht Köln sind mehrere Verfahren anhängig, mit denen Studenten und Auszubildende sich gegen entsprechende Steuerbescheide des Kassen- und Steueramtes wenden. Sie halten die Erhebung der
Dieser Argumentation ist das Verwaltungsgericht Köln nicht gefolgt. Zur Begründung führte es aus, dem städtischen Satzungsgeber stehe ein weiter Ermessensspielraum bei der Einführung von Aufwandssteuern zu, der vorliegend nicht überschritten sei. Wenn die Steuerpflicht im Einzelfall wirtschaftlich unzumutbar sei, bestehe die Möglichkeit, individuell einen Erlass oder eine Stundung zu beantragen. Überdies könnten Studenten ihre Steuerpflicht auch dadurch vermeiden, dass sie sich mit ihrem ersten Wohnsitz in Köln anmelden. Dazu seien sie melderechtlich sogar verpflichtet, wenn die Wohnung am Studienort die vorwiegend benutzte Wohnung sei.
Siehe auch:
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 14.02.2007
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 3797
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3797
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.