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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 10.06.2010
16 K 5313/08 -

Nokia GmbH: Keine Rückzahlung von Fördermitteln nach Schließung des Forschungszentrums in Bochum

Gericht hebt Rückforderungsbescheid über 1.3 Millionen Euro auf

Die Nokia GmbH muss nach der Schließung des Standorts Bochum im Sommer 2008 keine Fördermittel an den Bund zurückzahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Fall klagte die Nokia GmbH gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung in Bonn. Das Verwaltungsgericht Köln gab der Klage statt. Den angefochtenen Rückforderungsbescheid des Ministeriums über einen Betrag von ca. 1.3 Millionen Euro hob das Gericht auf.

Hintergrund

Die Fördermittel hatte der Bund 2004 für ein Forschungsvorhaben des Nokia Research Center in Bochum bewilligt. Ziel des Vorhabens war die Weiterentwicklung der Mobiltelefone zu mobilen Multi-Media-Anwendungen.

Ministerium hält Förderungszweck nach Standortschließung für verfehlt

Die Rückforderung begründete das Ministerium damit, dass Teil des geförderten Vorhabens nach Abschluss der Projektphase auch eine mehrjährige Verwertungsphase in Bochum sei. Nach der Schließung des Standorts werde der Förderungszweck verfehlt.

Förderbescheid enthielt keine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Forschungszentrums

Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht: Die Nokia GmbH habe die erhaltenen Fördergelder nicht zweckwidrig verwendet, urteilten die Richter. Denn dem Förderbescheid aus dem Jahr 2004 sei weder ausdrücklich noch durch Auslegung eine Verpflichtung der Nokia GmbH zu entnehmen, ihr Forschungszentrum am Standort Bochum über den Sommer 2008 hinaus zu erhalten.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Köln

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