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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 03.08.2007
13 L 702/07 -

Nachbarklage gegen Müllentsorgungsanlage in Köln-Gremberghoven abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Köln hat den Eilantrag eines Nachbarn der im Airport Business Park in Köln-Gremberghoven geplanten Müllentsorgungsanlage abgelehnt. Der benachbarte Gewerbebetrieb wollte vor Gericht einen vorläufigen Baustopp erreichen, nachdem die Kölner Bezirksregierung den Abfallwirtschaftbetrieben Köln die zum Betrieb der Anlage notwendige immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt hatte.

Mit seinem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz konnte sich der Nachbarbetrieb beim Verwaltungsgericht jedoch nicht durchsetzen. Die Erfolgsaussichten des bei der Bezirksregierung eingelegten Widerspruchs und einer eventuell folgenden Klage seien gering, entschieden die Richter. Denn nach den Genehmigungsunterlagen und nach dem Ergebnis eines gerichtlichen Ortstermins gebe es für die Befürchtung des Nachbarn, sein Betrieb werde in Zukunft durch Lärm, Staub, Gerüche und Verkehr rechtswidrig beeinträchtigt, nach jetzigem Stand keine Grundlage. Da zudem der bisherige Standort der rechtsrheinischen "Kleinannahmestelle" in Köln-Poll zum Jahresende aufgegeben werde, überwiege das Interesse der Abfallwirtschaftsbetriebe an der Errichtung einer Ersatzanlage schon vor einer abschließenden Entscheidung über den Widerspruch des Antragstellers dessen Interesse an einem vorläufigen Baustopp.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.08.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 06.08.2007

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Dokument-Nr.: 4653 Dokument-Nr. 4653

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