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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 30.06.2011
- 13 K 5244/08 und 13 K 5287/08 -
Windkraftanlage zulässig: Erhebliche Störung des Erscheinungsbildes einer denkmalgeschützten Burg nicht zu erwarten
Auch Nachbarn müssen nicht mit unzumutbaren Lärmbelästigungen durch Windkraftanlage rechnen
Die Klage zweier Anwohner gegen die Errichtung einer Windkraftanlage blieb vor dem Verwaltungsgericht Köln erfolglos. Durch die Windkraftanlage ist weder mit einer Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes einer benachbarten denkmalgeschützten Burganlage zu rechnen, noch ist von unzumutbaren Lärmbelästigungen für die Nachbarn auszugehen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Bezirksregierung Köln mit Bescheid vom 3. Juli 2008 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windkraftanlagen in Elsdorf - Niederembt erteilt. Gegen die Genehmigung hatten zwei Anwohner Klage erhoben. Während
Gericht verneint Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der denkmalgeschützten Burganlage
Beide Klagen wies das Verwaltungsgericht Köln jedoch ab. Das Gericht stellte zum einen fest, dass aufgrund
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- Bau einer Windenergieanlage bei optischer Bedrängung benachbarter Wohnhäuser unzulässig
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.06.2010
[Aktenzeichen: 8 A 2764/09]) - Windkraftanlage beeinträchtigt Nachbar nicht
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[Aktenzeichen: 4 G 4807/01]) - VG Darmstadt: Betrieb zweier Windräder verursacht keinen unzumutbaren Lärm
(Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 02.02.2011
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Dokument-Nr. 12058
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