wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 18.05.2006
13 K 2233/05, 13 K 2230/05, 13 K 2294/05 -

Pflichtbeiträge zum Absatzfonds der Land- und Ernährungswirtschaft verfassungswidrig?

Das Verwaltungsgericht Köln hat drei Verfahren ausgesetzt, in denen sich Unternehmen der Ernährungswirtschaft gegen die gesetzlichen Pflichtbeiträge zum Absatzfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft wenden. Das Gericht wird die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorlegen, weil es das der Beitragserhebung zugrunde liegende Gesetz für verfassungswidrig hält.

Der 1969 gegründete Absatzfonds in Bonn hat die Aufgabe, den Absatz von Produkten der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft im In- und Ausland zentral zu fördern. Rechtlich handelt es sich um eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die ihrerseits u.a. die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) finanziert. Der Bund erhebt hierfür durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) von Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft Pflichtbeiträge, die an den Absatzfonds weitergeleitet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat das Absatzfondsgesetz zwar 1990 schon einmal überprüft und damals für verfassungsgemäß gehalten. Die klagenden Unternehmen der nun ausgesetzten Verfahren machen aber geltend, die Rechtslage habe sich durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22. November 2002 geändert. Dieser hatte das bis dahin nur deutschen Produkten vorbehaltene Gütezeichen der CMA "Markenqualität aus deutschen Landen" mit europäischem Recht für unvereinbar erklärt, weil dadurch Produkte aus anderen EU-Ländern im Wettbewerb benachteiligt würden.

Mit dem in der mündlichen Verhandlung verkündeten Beschluss, die Verfahren auszusetzen, wurde deutlich, dass das Verwaltungsgericht den Argumenten der klagenden Unternehmen weitgehend folgt und von der Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Pflichtbeiträge zum Absatzfonds ausgeht. Da das Gericht das Gesetz nicht selbst für unwirksam erklären darf, wird es die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorlegen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 18.05.2006

Aktuelle Urteile aus dem Staatsrecht | Verfassungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Pflichtbeitrag | Verfassungsbeschwerde

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2413 Dokument-Nr. 2413

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss2413

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?