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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 20.02.2013
- 10 K 6710/11 -
Keine deutsche Staatsangehörigkeit für Kind einer indischen Leihmutter
In Indien geborenes Kind einer verheirateten indischen Leihmutter erhält keinen deutschen Pass
Ein in Indien geborenes Kind einer verheirateten indischen Leihmutter hat keinen Anspruch auf Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln und wies damit die Klage eines deutschen Staatsangehörigen ab, der der biologische Vater des Kindes ist.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger und seine Ehefrau sind deutsche Staatsangehörige. Sie schlossen mit einer verheirateten indischen Staatsangehörigen einen Vertrag über eine
Deutsche Botschaft in Neu Delhi erkennt Kläger rechtlich nicht als Vater des Kindes und stellt keinen deutschen Pass aus
Der Kläger erkannte vor einem deutschen Notar die Vaterschaft an. Zugleich erwirkte er das Urteil eines indischen Gerichts, in dem seine
Kläger ist nach deutschem und indischem Recht zwar biologischer, nicht aber rechtlicher Vater des Kindes
Mit der dagegen gerichteten Klage beim Verwaltungsgericht Köln machte der Kläger geltend, er sei nach den maßgeblichen indischen Bestimmungen auch rechtlich der Vater des Kindes, das deshalb die deutsche Staatsangehörigkeit besitze. Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Sowohl nach deutschem als auch nach indischem Recht sei der Kläger zwar der
Möglichkeit der Einreise des Kindes als Pflegekind der Kläger musste nicht geprüft werden
Ob die Kläger das Kind als Pflegekind annehmen und auf dieser Grundlage bei der deutschen Botschaft in Neu Delhi für das Kind ein Visum zur Einreise nach Deutschland beantragen können, war im vorliegenden - nur auf die Frage der Staatsangehörigkeit beschränkten - Verfahren nicht zu prüfen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- Kein deutscher Reisepass für Kind einer ukrainischen Leihmutter
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 05.09.2012
[Aktenzeichen: VG 23 L 283.12]) - Kind einer indischen Leihmutter hat keinen Anspruch auf deutschen Reisepass
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 15.04.2011
[Aktenzeichen: VG 23 L 79.11])
Jahrgang: 2013, Seite: 2617 NJW 2013, 2617
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Dokument-Nr. 15277
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