wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 13.10.2006
7 L 1432/06.KO -

Schüler wehrt sich erfolglos gegen nicht bestandene mündliche Nachprüfung

Ein Schüler, der in Koblenz ein Gymnasium besucht hat, darf nicht am Unterricht der 10. Klasse teilnehmen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Schüler, der bereits die 8. Klasse wiederholen musste, schloss die 9. Klasse mit mangelhaft in zwei Fächern ab, unter anderem in „Physik”. Da somit die Regelvoraussetzungen für eine Versetzung und für einen weiteren Besuch des Gymnasiums nicht gegeben waren, räumte das Gymnasium dem Schüler entsprechend den schulrechtlichen Vorgaben die Möglichkeit ein, sich im Fach Physik einer Nachprüfung zu unterziehen. Nach deren Ablegung teilte die prüfende Lehrerin dem Schüler mit, dass die Prüfung nicht bestanden sei. Hiermit war der Schüler nicht einverstanden und legte Widerspruch gegen die Bewertung der Nachprüfung ein. Zudem beantragte er im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Versetzung in die 10. Klasse.

Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte den Antrag ab. Der Schüler, so die Richter, habe nur dann einen Versetzungsanspruch, wenn seine Nachprüfung fehlerhaft und zu seinen Gunsten als bestanden zu bewerten sei. Dies sei nicht der Fall. Nach der Rechtsprechung stehe den Lehrern bei Prüfungen ein Beurteilungsspielraum zu, dessen Grenze die verantwortliche Lehrerin hier nicht überschritten habe. Weder sei diese befangen gewesen noch habe sie sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen. Vielmehr lasse die dem Schüler zur Prüfungsvorbereitung ausgehändigte Themenliste eher den Schluss zu, dass die Lehrerin sich dem Schüler gegenüber wohlwollend verhalten habe. Zudem sei nicht ersichtlich, dass ein nicht im Unterricht behandeltes Teilgebiet der Physik Prüfungsgegenstand gewesen sei. Der Prüfungsverlauf sei auch ordnungsgemäß protokolliert worden. Schließlich seien auch keine Bewertungsfehler erkennbar. Insbesondere habe der Schüler nicht nachvollziehbar aufgezeigt, dass Prüfungsantworten als fehlerhaft bewertet worden seien, obwohl sie zutreffend gewesen seien. Ferner habe die Lehrerin dargelegt, dass der Schüler grundlegende Modelle der Elektrizitätslehre nicht verstanden habe. Diese Bewertung halte sich im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums. Von daher sei die Prüfung nicht fehlerhaft gewesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.10.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 34/06 des VG Koblenz vom 20.10.2006

Aktuelle Urteile aus dem Schulrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Gymnasium | Prüfung | Versetzung (eines Schülers)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3216 Dokument-Nr. 3216

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss3216

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?