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Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 07.10.2008
- 7 L 1020/08.KO -
Bau eines Kinderspielplatzes: Wenn auf einem Kinderspielplatz ein kleines Fußballfeld abgegrenzt wird, muss die Baugenehmigung Regelungen zum Schutz der Nachbarn enthalten
Auflagen zur Abwehr von Bällen und Lärmschutzvorkehrungen sind erforderlich
Die Genehmigung eines kleinen Spielfeldes für Fußball auf einem Kinderspielplatz kann im Einzelfall für Nachbarn rücksichtslos sein. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgericht Koblenz.
Auf Antrag der Stadt erteilte die Verbandsgemeinde Diez die
Gericht: Regelungen zum Schutz der Nachbarn fehlen
Der Antrag hatte zum Teil Erfolg. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die
Seilbahn ist vorerst hinzunehmen
Den Betrieb der Seilbahn müssten die Nachbarn aber bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache hinnehmen. Insoweit lasse sich nicht abschließend beurteilen, ob von der Seilbahn unzumutbare Lärmimmissionen ausgingen. Dies müsse weiter aufgeklärt werden. Angesichts der gesetzlichen Bestimmung, dass Baugenehmigungen sofort vollziehbar seien, hätten insoweit die Interessen der Stadt Vorrang. Der Antrag auf das Ergreifen von Sicherheitsmaßnahmen wegen der in Nachbarschaft zum
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 45/2008 des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 17.10.2008
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Dokument-Nr. 6848
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