wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 17.01.2006
7 K 3398/04.KO -

Keine Genehmigung für Pensionspferdehaltung

Eine Eigentümerin von im Außenbereich gelegenen baulichen Anlagen hat keinen Anspruch auf die Genehmigung einer beantragten Pensionspferdehaltung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die Beigeladene ist Eigentümerin eines Wohnhauses sowie eines Pferdeunterstands im Außenbereich von Boppard. Eine bauaufsichtliche Genehmigung für diese Anlagen existiert nicht. In einem vor dem Verwaltungsgericht Koblenz 1987 durchgeführten Verfahren verpflichtete sich der Rhein-Hunsrück-Kreis, Haus und Unterstand auf Lebenszeit der Mutter der Beigeladenen zu dulden. Die Mutter der Beigeladenen ist 1990 verstorben. 2003 stellte die Tochter einen Bauantrag für die „nachträgliche Genehmigung einer Pensionspferdehaltung“ für acht Pferde auf dem Anwesen. Die Stadt Boppard versagte hierzu ihr Einvernehmen, der Rhein-Hunsrück-Kreis lehnte die beantragte Baugenehmigung ab. Der daraufhin erhobene Widerspruch der Beigeladenen hatte Erfolg. Der Rhein-Hunsrück-Kreis wurde von seinem Kreisrechtsausschuss zur Erteilung der beantragten Genehmigung verpflichtet. Hiermit war wiederum die Stadt Boppard nicht einverstanden, die gegen den Widerspruchbescheid Klage erhob.

Das Verwaltungsgericht gab der Stadt Recht. Der Widerspruchsbescheid, so das Gericht, sei rechtswidrig, da die Stadt durch die Entscheidung in ihrer Planungshoheit verletzt werde. Die zur Genehmigung stehende Pensionspferdehaltung der Beigeladenen sei im Außenbereich bauplanungsrechtlich nicht zulässig. Zwar könne eine solche Tierhaltung als landwirtschaftlicher Betrieb im Außenbereich durchaus privilegiert sein. Jedoch sei dies nur dann der Fall, wenn das Futter für die Pferde überwiegend aus eigener landwirtschaftlicher Betätigung gezogen werde und die Pensionspferdehaltung als ein auf Dauer angelegtes, auf Gewinnerzielung gerichtetes, lebensfähiges Unternehmen einzustufen sei. Diesen Anforderungen entspreche die angestrebte Pensionspferdehaltung der Beigeladenen nicht. Dieser stehe nicht genügend eigenes Land zu Verfügung, da ihr lediglich 0,3 ha Weideland gehörten. Zudem seien nach dem von der Beigeladenen vorgelegten Gutachten 4,4 ha notwendig, um das Futter für die acht Pferde zu erzeugen. Die Beigeladene habe aber lediglich 2,15 ha Fläche im Eigentum oder langfristig angepachtet. Dies sei nicht einmal die Hälfte der zur Schaffung der Futtergrundlage für die Tiere benötigten Fläche. Zudem sei der prognostizierte Gewinn nur als gering einzustufen. Angesichts dieser gesamten Umstände könne nicht davon ausgegangen werden, bei der Pensionspferdehaltung der Beigeladenen handele es sich um einen nachhaltig und dauerhaft geführten landwirtschaftlichen Betrieb.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2006
Quelle: ra-online, VG Koblenz

Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht | Pferderecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bauaufsicht | Baugenehmigung | Genehmigung | Pferdehaltung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1800 Dokument-Nr. 1800

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil1800

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung