wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 22.11.2005
7 K 1036/05.KO -

Kein Damwildgehege am Karbach

Die Genehmigung für ein Damwildgehege ist zu versagen, wenn dessen Anlegung einen naturnahen Bachabschnitt wesentlich verändert. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die Kläger beantragten die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung eines Damwildgeheges auf dem Gemeindegebiet von Hungenroth und Karbach. Durch die für diese Nutzung vorgesehene Fläche verläuft der Karbach oder Thalbach, ein Gewässer 3. Ordnung, das von dem geplanten Wildschutzzaun durchquert werden soll. Der Rhein-Hunsrück-Kreis lehnte die Erteilung einer landespflegerischen Genehmigung für das Tiergehege ab, da die landespflegerischen Bestimmungen das Vorhaben nicht zuließen. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhoben die Kläger Klage.

Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage ab. Die Kläger, so die Richter, hätten keinen Anspruch auf die Erteilung der beantragten Genehmigung. Nach den landespflegerischen Bestimmungen sei es verboten, naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte zu beseitigen, zu zerstören, zu beschädigen oder deren charakteristischen Zustand zu verändern. Der hier betroffene Bachabschnitt werde maßgeblich durch seine Eigenschaft als Teil der freien Natur geprägt. Dieser Eindruck werde durch die Schaffung einer Einzäunung verändert. Damit erhalte der Bach eine deutlich sichtbare Begrenzung, die ihn künstlich aus der Landschaft abhebe. Zwar befinde sich nördlich an das von den Klägern geplante Gehege bereits eine Anlage mit Damwild. Daraus ergebe sich aber nicht, dass die Bachlandschaft nun nicht mehr schutzbedürftig sei.

Gegen dieses Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.12.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 43/05 des VG Koblenz vom 09.12.2005

Aktuelle Urteile aus dem Naturschutzrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Genehmigung | Naturschutz

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1436 Dokument-Nr. 1436

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil1436

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung