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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 05.12.2013
- 6 K 708/13.KO -
Altersteilzeit: Ausgleichszahlung bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit gerechtfertigt
Begrenzung des Ausgleichs auf bestimmte Zeiträume verstößt weder gegen Gleichheitssatz noch gegen Fürsorgepflicht des Dienstherren
Ein Beamter, dem Altersteilzeit im so genannten Blockmodell bewilligt worden ist und der vor Eintritt in die Freistellungsphase wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand tritt, erhält eine Ausgleichszahlung. Für Krankheitszeiten ist diese jedoch auf ein halbes Jahr begrenzt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Dem Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war im Jahr 2007
Kläger sieht sich durch Begrenzung des Ausgleichs schlechter gestellt als Vollzeit-Beamte
Hiergegen hatte der Kläger nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage erhoben. Durch die Begrenzung des Ausgleichs für Krankheitszeiten auf 182 Tage werde er schlechter gestellt als ein Vollzeit-Beamter, der während der gesamten Dauer einer Erkrankung seine Besoldung in voller Höhe fortgezahlt bekomme.
Dienstherr kommt Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten in ausreichender Weise nach
Die Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht Koblenz ohne Erfolg. Die Risikoverteilung für den Fall, dass es bei der Abwicklung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 17537
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