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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 07.09.2010
- 6 K 1406/09.KO -
VG Koblenz: Beamtenbesoldung im Jahr 2008 verfassungsgemäß
Benachteiligung gegenüber Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst liegt nicht vor
Die Besoldung der rheinland-pfälzischen Beamten war im Jahr 2008 amtsangemessen und damit verfassungsgemäß. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Justizamtsrat geklagt. Er machte geltend, dass sein
Einkommen mit dem von Bundesbeamten und Beamten anderer Bundesländer vergleichbar
Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Nettoeinkommen des Klägers entspreche den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine amtsangemessene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 10279
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