wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 5. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 22.04.2008
5 L 412/08.KO -

Rheinland-Pfalz: Vorhang reicht nicht für Nichtraucherschutz

Raucherraum muss vollständig abgetrennt sein

Ein nur durch einen Vorhang abgetrennter Raum einer Gaststätte erfüllt nicht die Anforderungen an einen „Raucherraum” im Sinne des rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetzes. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Die betroffene Gesellschaft betreibt in Koblenz eine Gaststätte, die über zwei Räume verfügt, die durch einen offenen Durchgang miteinander verbunden sind. Nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes wurden beide Räume durch einen Vorhang abgetrennt, einer zum „Raucherraum” erklärt. Daraufhin gab die Stadt Koblenz der Gesellschaft unter Anordnung der sofortigen Vollziehung auf, ihren Betrieb als rauchfreie Gaststätte zu führen, da nur eine Abtrennung durch eine geschlossen zu haltende Tür ausreichend sei. Hiergegen legte die Gesellschaft Widerspruch ein und beantragte vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Koblenz. Sie machte u.a. geltend, dass sie den Raucherraum mit einer Zu- und Abluftanlage sowie speziellen Luftreinigern versehen habe.

Gericht: Anbringung eines Vorhangs entspricht nicht dem Zweck des Nichtraucherschutzgesetzes

Der Antrag hatte keinen Erfolg. Die im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gebotene Interessensabwägung, so das Gericht, falle zu Lasten der Gesellschaft aus, da die Anordnung rechtmäßig sei. Bei dem Vorhang handele es sich nicht um eine angemessene Abtrennung des Nebenraums vom Hauptraum. Die Anbringung eines Vorhangs entspreche nicht dem Zweck des Nichtraucherschutzgesetzes, dem Schutz der Bevölkerung und der in der Gastronomie Beschäftigten. Auch die Gesetzesmaterialien enthielten ausdrücklich den Hinweis, der Gesetzgeber erachte einen Vorhang nicht als ausreichend. Von daher habe sich der Gesetzgeber für eine einfach überprüfbare Regelung entschieden und erwarte die vollständige Abtrennung eines Raucherraumes. Dies sei durch die bloße Anbringung eines Vorhangs nicht gewährleistet.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 19/08 des VG Koblenz vom 02.05.2008

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Gaststätte | Nichtraucherschutzgesetz | Rauchen | Rauchverbot | Rheinland-Pfalz

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5997 Dokument-Nr. 5997

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss5997

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?