Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 13.06.2014
- 5 K 284/14.KO -
Von der Schule zu spät weitergeleitetes Unfallformular darf Lehrerin bei Schadensersatzforderungen nicht zum Nachteil ausgelegt werden
Land muss über Schadensersatzanspruch einer Lehrerin erneut entscheiden
Leitet die Schule die Unfallmeldung einer Lehrerin nicht fristgerecht an die Schadensregulierungsstelle weiter, darf die Behörde den Antrag auf Schadenersatz nicht ohne Weiteres unter Hinweis auf die Fristversäumung ablehnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und verpflichtet das Beklagte Land zur erneuten Entscheidung über den möglichen Schadensersatzanspruch der Lehrerin.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die als Lehrerin im Dienst des beklagten Landes stehende Klägerin erlitt auf dem Schulhof einen
Land lehnt Schadensregulierung wegen zu spät eingereichter Unterlagen ab
Die Schule leitete das
Lehrerin erhebt Klage
Mit ihrer dagegen erhobenen Klage verfolgt die Klägerin ihr Begehren weiter. Sie habe ihren Antrag rechtzeitig bei der Schulleitung abgegeben. Aus Gründen, die nicht mehr aufklärbar seien, habe es die Schule versäumt, den Antrag innerhalb der Frist weiterzuleiten. Dies dürfe ihr nicht zum Nachteil gereichen.
Schadensersatz hätte nicht unter Hinweis auf Fristversäumung abgelehnt werden dürfen
Die Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht Koblenz teilweise Erfolg. Der Beklagte, so die Richter, hätte den Antrag der Klägerin auf
Land muss erneut über Schadenersatzanspruch der Klägerin entscheiden
Allerdings konnte das Gericht der Klägerin nicht unmittelbar den begehrten Schadenersatz zusprechen. Denn nach den gesetzlichen Regelungen bleibt dem Dienstherrn ein Ermessensspielraum für seine Entscheidung über den Anspruch. Infolgedessen muss der Beklagte nunmehr unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut über den Schadensersatzanspruch der Klägerin entscheiden.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
- Augenverletzung eines Lehrers durch Schneeballschlacht mit Schülern ist Dienstunfall
(Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 04.12.2012
[Aktenzeichen: 5 K 1220/11]) - Lehrerin auf Fortbildungsveranstaltung von "Schulhund" umgerannt – Dienstunfall
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.2011
[Aktenzeichen: 4 S 1992/10]) - VG Neustadt: Lehrer muss für Feuerwehreinsatz nach Brand in der Schulküche aufkommen
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 27.09.2011
[Aktenzeichen: 5 K 221/11.NW])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18380
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18380
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.