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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 09.03.2018
- 5 K 1084/17.KO -
In EKG-Funktionsabteilung eines Krankenhauses arbeitende Krankenpflegerin ist nicht Pflichtmitglied der Landespflegekammer
Tätigkeit in EKG-Funktionsabteilung weist keine ausreichende Nähe zur Krankenpflege auf
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass eine in der EKG-Funktionsabteilung eines Krankenhauses arbeitende Krankenpflegerin nicht Pflichtmitglied der Landespflegekammer ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine ausgebildete
Arbeiten der Klägerin haben diagnostischen und keinen auf den Patienten ausgerichteten pflegerischen Schwerpunkt
Die Klage hatte Erfolg. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass die Klägerin in ihrer aktuellen Funktion unter Zugrundelegung der einschlägigen Vorschriften des Heilberufsgesetzes und der Hauptsatzung der Landespflegekammer nicht deren
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 25718
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