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Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 01.12.2020
- 4 L 1078/20.KO -
Entzug der Fahrerlaubnis während der Corona-Pandemie stellt keine unzumutbare Härte dar
VG Koblenz lehnt Eilantrag gegen Entzug der Fahrerlaubnis eines Kraftwagenfahrers ab
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der Entzug der Fahrerlaubnis auch dann keine unzumutbare Härte begründet, wenn der Betroffene wegen der Corona-Pandemie besonders auf das Führen eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist.
Nach dem Gesetz gilt der Inhaber einer
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auch während Corona-Krise zu vermeiden
Negative Auswirkungen, wie sie der Antragsteller geltend mache, seien vom Gesetzgeber bei der Schaffung der einschlägigen Bestimmungen bedacht, aber zum Schutze anderer Verkehrsteilnehmer hingenommen worden. Sie führten deswegen regelmäßig auch nicht zu einer unzumutbaren Härte. Ungeeignete Kraftfahrer, so die Koblenzer Richter, gefährdeten das Leben und die körperliche Unversehrtheit der übrigen Verkehrsteilnehmer. Das gelte auch während der Corona-Krise.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29623
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