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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 19.12.2019
- 4 K 989/19.KO -
Beendigung des Schulverhältnisses wegen nicht entschuldigter Fehlzeiten eines Berufsschülers gerechtfertigt
Schule muss Fehlverhalten des Schülers nicht dulden
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die Entscheidung des Schulleiters einer Berufsbildenden Schule, das Schulverhältnis mit einem Schüler, der mindestens zehn Tage unentschuldigt gefehlt hat, zu beenden, nicht zu beanstanden ist.
Der 1999 geborene Kläger des zugrunde liegenden Falls besuchte seit dem Schuljahr 2018/2019 eine Berufsbildende Schule der höheren Berufsfachschule Handel und E-Commerce. Mit Schreiben vom 8. November 2018 wurde er zum ersten Mal wegen seiner
Schulverhältnis eines nicht schulbesuchspflichtigen Schülers kann bei Fehlverhalten durch schriftlichen Bescheid beendet werden
Auch die nunmehr erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Der Ausschulungsbescheid sei rechtmäßig, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Nach den gesetzlichen Vorschriften könne das Schulverhältnis eines nicht schulbesuchspflichtigen Schülers, der einen Vollzeitbildungsgang besuche, durch schriftlichen Bescheid des Schulleiters beendet werden, wenn der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28316
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