wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 01.09.2020
3 L 745/20.KO -

VG Koblenz: Anliegerdurchfahrt muss auch während Demonstration gewährleistet sein

Grundrechtlich geschütztes Selbst­bestimmung­srecht kann durch versammlungs­behördliche Auflagen eingeschränkt werden

Das VG Koblenz hat entschieden, dass auch während einer Demonstration Anliegern in der Regel die Nutzung der Straße insoweit gestattet werden muss, als sie zum Erreichen ihres Grundstücks darauf angewiesen sind.

Nach ordnungsgemäßer Anmeldung der Versammlung durch die antragstellende Person entschied die Stadt, den Bereich der Versammlungsfläche über einen Zeitraum von zirka sechs Stunden für den Kraftfahrzeugverkehr zu sperren, um eine reibungslose Durchführung der Versammlung zu ermöglichen. Im Gegenzug ordnete sie gegenüber der antragstellenden Person an, eine Zu- und Abfahrt von Anliegern und Anwohnern zu ihren Wohnungen und Häusern sowie das Anwohnerparken während der geplanten Versammlung zu gewährleisten.

VG: Geschütztes Selbstbestimmungsrecht darf durch versammlungsbehördliche Auflagen eingeschränkt werden

Damit war der Versammlungsleiter nicht einverstanden und wandte sich im Wege des Eilrechtsschutzes an das Verwaltungsgericht Koblenz. Der gerichtliche Eilantrag blieb ohne Erfolg, weil die antragstellende Person es versäumt hatte, gegen die Auflage Widerspruch zu erheben. Überdies, so die Koblenzer Richter, sei die Anordnung der Stadt auch in der Sache nicht zu beanstanden. Zwar verfügten Versammlungsveranstalter und -teilnehmer über ein grundrechtlich geschütztes Selbstbestimmungsrecht hinsichtlich der Modalitäten der Versammlung. Dieses dürfe aber durch versammlungsbehördliche Auflagen eingeschränkt werden, soweit es mit Rechtsgütern anderer kollidiere. Ein solcher Fall liege hier vor, weil die Straßensperrung die Rechte der Anlieger beeinträchtige, welche ebenfalls grundrechtlich geschützt seien.

Ausnahmeregelung vom Durchfahrtsverbot für Anlieger nicht zu beanstanden

Den Anliegern müsse in der Regel die Nutzung der Straße insoweit gestattet werden, als sie zum Erreichen ihres Grundstücks darauf angewiesen seien. Ausgehend hiervon sei es nicht zu beanstanden, dass die Stadt die bestehende Interessenkollision dahingehend gelöst habe, für sämtliche Anlieger in dem betroffenen Bereich eine Ausnahme vom grundsätzlich vorgesehenen Durchfahrtsverbot vorzunehmen. Dadurch würden die Versammlungsteilnehmer nur geringfügig in ihrer Versammlungsfreiheit eingeschränkt, weil in Abstimmung mit der antragstellenden Person ohnehin eine Fahrspur für Rettungsfahrzeuge freizuhalten sei. Diese könne auch für den Zu- und Abfahrtsverkehr der Anlieger genutzt werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29168 Dokument-Nr. 29168

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29168

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung