wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 17.12.2007
2 K 93/07.KO -

Jagdgenossenschaft Obersteinebach besteht nicht mehr

Jagdgenossenschaft Obersteinebach fehlt Beteiligtenfähigkeit

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die Jagdgenossenschaft Obersteinebach nicht mehr existiert.

Auf Antrag eines privaten Eigentümers, des Beigeladenen, entschied der Landkreis Altenkirchen 1993, dass innerhalb von Obersteinebach kraft Gesetzes ein 103 ha großer privater Eigenjagdbezirk entstanden sei. Die Restfläche des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Obersteinebach betrage 225 ha. Der Jagdgenossenschaft Obersteinebach wurde die weitere Eigenständigkeit des gemeinschaftlichen Jagdreviers im Rahmen der Ausnahmegenehmigung zuerkannt. Im Mai 2003 beantragte der Beigeladene wegen veränderter Eigentumsverhältnisse die Neuabgrenzung seines Eigenjagdbezirks. Daraufhin gliederte der Landkreis mit Verfügung vom 8. August 2006 Fremdflächen an den bestehenden Eigenjagdbezirk zu Lasten der Jagdgenossenschaft Obersteinebach an. Hiermit war die Jagdgenossenschaft nicht einverstanden und erhob Klage.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Sie sei, so das Gericht, unzulässig, da der Jagdgenossenschaft Obersteinebach die Beteiligtenfähigkeit fehle. Nach den rechtlichen Vorgaben müssten in Rheinland-Pfalz gemeinschaftliche Jagdbezirke grundsätzlich eine Mindestgröße von 250 ha haben; Bezirke mit einer Größe von 225 ha könnten ausnahmsweise als gemeinschaftlicher Jagdbezirk zugelassen werden; ein Eigenjagdbezirk bestehe, wenn er mindestens über eine zusammenhängende Fläche von 75 ha verfüge. Nach Abzug der dem Beigeladenen gehörenden, im Zusammenhang stehenden Flächen verbleibe keine Fläche mehr, welche die Mindestgröße für einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk erreiche. Da der gemeinschaftliche Jagdbezirk bereits vor Klageerhebung kraft Gesetzes erloschen gewesen sei, bestehe auch die Jagdgenossenschaft nicht mehr.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 1/08 des VG Koblenz vom 02.01.2008

Aktuelle Urteile aus dem Jagdrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Beteiligtenfähigkeit | Jagdgenossenschaft

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5373 Dokument-Nr. 5373

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5373

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung