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Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 07.07.2010
- 1 L 656/10.KO -
Wasserleitung der Stadtwerke darf vorerst in Privatgrundstück verbleiben
Entfernung der Wasserleitung könnte zur Gefährdung der Trinkwasserversorgung für Teilbereiche des Stadtgebiets führen
Der Eigentümer eines Grundstücks kann dazu verpflichtet sein, eine Wasserleitung der Stadtwerke, die in seinem Grundstück verläuft, zu dulden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls ist
Grundstückseigentümer muss Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten
Sein Eilantrag hatte keinen Erfolg. Im Eilverfahren, so das Gericht, könne nicht abschließend beurteilt werden, ob die Duldungsverfügung rechtmäßig sei. Dies müsse vielmehr im Widerspruchs- und gegebenenfalls anschließenden Klageverfahren geklärt werden. Die deswegen vorzunehmende Interessenabwägung falle hier zu Gunsten der sofortigen Vollziehbarkeit der Duldungsverfügung aus. Andernfalls entfiele die Verpflichtung des Antragstellers, für die Dauer des Hauptsacheverfahrens den Verbleib der Wasserleitung in seinem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Koblenz
- Stillgelegter Abwasserkanal auf Privatgrundstück muss von Gemeinde entfernt werden
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 06.05.2009
[Aktenzeichen: 1 K 1446/08.KO]) - BGH zur Verlegung von Stromversorgungsleitungen für die Versorgung von Straßenanliegern auf privatem Grundstück
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.04.2010
[Aktenzeichen: VIII ZR 223/09])
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Dokument-Nr. 9971
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