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Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 15.05.2009
- 1 L 462/09.KO -
Partei kann kurz vor Verbandsgemeinderatswahl nicht mehr die Wahlzulassung im Wege einstweiligen Rechtsschutzes verlangen
Gericht kann kurzfristig nicht die erforderliche Klarheit über mögliche Wahlfehler gewinnen
Der Wahlvorschlag der Partei "Die Linke" kann zu den Wahlen zum Verbandsgemeinderat Puderbach nicht mehr zugelassen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
"Die Linke" reichte am 20. April 2009 und am 27. April 2009 jeweils
Gesetzliche Ausschlussfrist abgelaufen
Der Antrag hatte keinen Erfolg. Die Linke, so das Gericht, könne im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes nicht mehr zur
Antrag nicht statthaft
Ferner sei auch das Begehren "Der Linken", den Landkreis Neuwied im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, der Partei durch aufsichtsbehördliches Eingreifen die Teilnahme an der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 24/09 des VG Koblenz vom 15.05.2009
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Dokument-Nr. 7872
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