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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 09.10.2008
- 1 K 415/08.KO -
Abrissgenehmigung für denkmalgeschütztes Klosters kann nur bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit des weiteren Erhalts erteilt werden
Denkmalgeschütztes Kloster Marienberg in Boppard darf nicht abgerissen werden
Die Eigentümerin des Klosters Marienberg in Boppard darf dieses Denkmal nicht abreißen. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Das 1123 gegründete und nach einem Brand von 1739 bis 1753 wieder aufgebaute barocke Kloster ist mit seiner ca. 2 ha großen Parkanlage als Denkmalzone unter
Gericht: Kläger hat wirtschaftliche Unzumutbarkeit für Erhaltung des Klosters nicht ausreichend dargelegt
Die Klägerin, so die Richter, habe keinen Anspruch auf Erteilung der notwendigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 46/08 des VG Koblenz vom 24.10.2008
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Dokument-Nr. 6882
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