wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 05.05.2008
11 K 645/08 -

Trotz Tierhaltungsverbots erneut Tiere gehalten

Wegnahme vernachlässigter Tiere voraussichtlich rechtmäßig

Die Wegnahme von mehr als 60 Tieren aus einem Wohnhaus in Mannheim und deren anderweitige Unterbringung ist voraussichtlich rechtmäßig. Die Tiere müssen nicht an die Tierhalterin zurückgegeben werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe und lehnte damit einen Eilantrag der Tierhalterin ab.

Die Stadt Mannheim hatte der Tierhalterin bereits im Juni 2007 untersagt, jegliche Art von Tieren zu halten, nachdem sie in ihrem Haus über 250 Tiere beschlagnahmt hatte, die nicht artgerecht gehalten und schwer vernachlässigt worden waren. Die Tierhalterin hielt sich jedoch nicht an das Verbot. Bei einer erneuten Durchsuchung im März 2008 wurden wieder mehr als vernachlässigte 60 Tiere vorgefunden, die der Tierhalterin sofort weggenommen wurden. Dagegen erhob diese Widerspruch und forderte die Rückgabe der Tiere. Sie machte geltend, die Tiere gehörten nicht ihr selbst, sondern ihren Kindern und einer dritten Person.

Ihr Antrag beim Verwaltungsgericht, die Stadt Mannheim im Wege der einstweiligen Anordnung zu verurteilen, ihr die Tiere vorläufig, bis zur endgültigen Klärung der Rechtmäßigkeit der Fortnahme zurückzugeben, scheiterte jedoch. Das Gericht führte aus, die Fortnahme und anderweitige Unterbringung der Tiere seien voraussichtlich rechtmäßig. Der Antragstellerin stehe daher kein Anspruch auf deren Rückgabe zu. Die im März 2008 in ihrem Haus aufgefundenen Tiere hätten in ihrer Obhut gestanden, weshalb sie deren Halterin im Sinne des Tierschutzgesetzes gewesen sei. Auf die Eigentumsverhältnisse komme es nicht an. Im Übrigen dränge sich der Eindruck auf, dass die Antragstellerin ihre Kinder unter Druck gesetzt habe, eidesstattliche Versicherungen über die angeblichen Eigentumsverhältnisse abzugeben. Nach den Gesamtumständen sei aber davon auszugehen, dass die Kinder als Strohmänner fungieren sollten. Da die Tiere stark vernachlässigt gewesen und nicht artgerecht gehalten worden seien, habe die Stadt ermessensfehlerfrei deren Fortnahme und anderweitige Unterbringung angeordnet.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Karlsruhe vom 06.05.2008

Aktuelle Urteile aus dem Tierschutzrecht | Tierrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: artgerechte Haltung von Tieren | Tierhaltung | Wohnhaus

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6026 Dokument-Nr. 6026

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss6026

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung