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Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 14.03.2023
- 3 A 1393/23 -
Aufhebung der Tagespflegeerlaubnis wegen mangelnder persönlicher Eignung ist rechtmäßig
Betreiberin der Kindertagesbetreuung im "Haus Krümelkids" in Bad Münder scheitert mit Klage und Eilantrag
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage und den Eilantrag der verantwortlichen Betreiberin der Kindertagesbetreuung im sog. "Haus Krümelkids" in Bad Münder abgelehnt. Sie wandte sich mit ihren Rechtsbehelfen gegen eine Entscheidung des Landkreises Hameln-Pyrmont vom 06.02.2023, mit der dieser ihr mit sofortiger Wirkung die Erlaubnis zur Ausübung der Kindertagespflege entzog und zudem untersagte, die Kindertagespflege durch von ihr abhängig beschäftigte Tagespflegepersonen auszuüben.
Zuletzt hatte das Jugendamt des Landkreises ihr im November 2022 eine auf fünf Jahre befristete persönliche
VG bestätigt Ungeeignetheit zur Ausübung der Kindestagespflege
Das VG bestätigte nach Durchführung einer Ortsbesichtigung und mehrstündiger mündlicher Verhandlung die behördliche Entscheidung. Dafür sei zunächst schon für sich tragend, dass die Klägerin die Kinderbetreuung im sog. "Haus Krümelkids" tatsächlich gar nicht als
Rechtsverstöße und die Haltung der Klägerin dazu stellt abstrakte Kindeswohlgefährdung dar
Diese Umstände insgesamt, aber auch die von der Klägerin gezeigte mangelnde Einsicht in deren Rechtswidrigkeit führten zu dem Schluss, dass ihr die Bereitschaft und damit die charakterliche Zuverlässigkeit fehlten,
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32741
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