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Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 15.11.2012
- 2 A 1918/11 -
Keine Nachzahlung von Besoldung wegen Auflösung der Versorgungsrücklage
Inanspruchnahme der Versorgungsrücklage bereits ab 2009 ist vom weiten Ermessensspielraum des Gesetzgebers gedeckt
Mit der von dem Land Niedersachsen geänderten Regelung über die so genannte "Versorgungsrücklage", die die vorzeitige Verwendung der in die Versorgungsrücklage geflossenen Mittel zu Versorgungszwecken seit 2009 anordnet, entfällt nicht die Rechtfertigung für die Kürzung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen durch die vorzeitige Auflösung der Versorgungsrücklage. Dies entschied das Verwaltungsgericht Hannover.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangt ein im Jahr 2006 in den Ruhestand getretener früherer Ministerialbeamter vom Land Niedersachsen die
Keine Rechtsgrundlage für Nachzahlung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen vorhanden
Mit dieser Argumentation konnte sich der Kläger vor Gericht nicht durchsetzen. Das Verwaltungsgericht Hannover sah für eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ra-online
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Dokument-Nr. 14653
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