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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 10.02.2006
11 B 338/06 -

Streit um staatliche Fördermittel unter jüdischen Gemeinden

Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab

Die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Niedersachsen e.V. ist mit einem Eilantrag vor Gericht gescheitert, mit dem sie erreichen wollte, dass das niedersächsische Kultusministerium verpflichtet wird, Zahlungen an den Landesverband der jüdischen Gemeinden in Niedersachsen KdÖR einstweilen auszusetzen.

Das Land fördert jüdische Gemeinden in Niedersachsen durch Zahlungen auf der Grundlage eines Staatsvertrages, der mit dem Landesverband der jüdischen Gemeinden in Niedersachsen KdÖR geschlossen wurde. Dieser Staatsvertrag sieht unter anderem vor, dass die nicht dem Landesverband angehörenden Gemeinden eine Förderung nicht unmittelbar durch das Land, sondern durch den Landesverband erhalten. Die Antragstellerin ist der Auffassung, sie hätte gleichwohl einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Land, den sie mit dem Eilantrag sichern wollte.

Das Gericht lehnte dies ab, da nach den Bestimmungen des Staatsvertrages unmittelbare Ansprüche von jüdischen Gemeinden gegen das Land ausgeschlossen seien. Daher könne auch kein Anspruch bestehen, dass Zahlungen ausgesetzt würden. Die Antragstellerin müsse einen etwaigen Anspruch auf Förderung unmittelbar gegenüber dem Landesverband - gegebenenfalls gerichtlich - geltend machen. Die Antragsteller können gegen den Beschluss Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2006
Quelle: Pressemitteilung des VG Hannover vom 13.02.2006

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Dokument-Nr.: 1907 Dokument-Nr. 1907

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