Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 14.07.2011
- 10 A 5452/10 -
Videoüberwachung in Hannover größtenteils unzulässig
Beobachtung im öffentlichen Raum durch Videokameras der Polizei mit Ausnahme der Beobachtung des fließenden Verkehrs untersagt
Die Beobachtung im öffentlichen Raum durch Videokameras der Polizei ist – mit Ausnahme der Beobachtung des fließenden Verkehrs – unzulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Hannover.
In der Stadt Hannover sind insgesamt etwas über 70 Kameras zur Beobachtung installiert, die grundsätzlich auch geeignet sind, die Aufnahmen zu speichern. Der Kläger hat sich insbesondere mit dem Bedenken gegen die
Videoüberwachung ist gesetzlich nur als "offene" Beobachtung zulässig
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Hannover reicht dies jedoch nicht aus, um die Vorgaben des Gesetzes zu erfüllen. Eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ra-online
- Messergebnisse aus Dauervideoüberwachung an Autobahnen können nicht als Beweis verwertet werden
(Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 27.11.2009
[Aktenzeichen: Ss Bs 186/09]) - Video-Aufzeichnung bei Verkehrskontrollen nur mit eindeutiger gesetzlicher Grundlage zulässig
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.08.2009
[Aktenzeichen: 2 BvR 941/08])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11965
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11965
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.