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Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 12.05.2022
- 8 L 897 /22 .GI -
VG Gießen zur Abwahl der (Co-)Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen in Butzbach
Rechte und Pflichten als Fraktionsvorsitze bleiben vorerst erhalten
Das Verwaltungsgericht Gießen hat einem Eilantrag stattgegeben, mit dem sich die Antragstellerin gegen ihre Abwahl als (Co- ) Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Stadt Butzbach wandte . Der Antragstellerin bleiben vorläufig sämtliche Rechte und Pflichten einer Fraktionsvorsitzenden erhalten - bis zum Abschluss eines etwaigen Klageverfahrens oder bis einen Monat nach Zustellung des gerichtlichen Beschlusses, sofern die Antragstellerin keine Klage erheben wird.
Die
VG: Abwahl rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Gießen führte in ihrem Beschluss aus, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31766
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