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Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 21.04.2021
- 5 K 696/20.GI -
Entlassung eines Bundeswehrsoldaten wegen Hissens einer deutschen Fahne auf Kreta rechtmäßig
Ansehen der Bundeswehr schwer beschädigt
Das Verwaltungsgericht Gießen die Klage eines Soldaten auf Zeit gegen seine fristlose Entlassung abgewiesen.
Hintergrund der fristlosen
Kläger sieht Entlassung als unverhältnismäßig an
Der Kläger sieht seine
Hissen deutscher Fahne auf fremden Staatsgebiet rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation des Klägers nicht. Das Hissen der weithin, bis an den Strand sichtbaren deutschen
Gefährdung der militärischen Ordnung und des Ansehens der Bundeswehr bei Verbleib im Dienst
Das Verhalten ist nach Auffassung des Gerichts auch nicht damit zu entschuldigen, dass er sich, wie er im Verfahren geltend gemacht hat, nicht darüber bewusst war, dass es in der Vergangenheit im 2. Weltkrieg bei der Besetzung Kretas durch deutsche Truppen zu hohen Verlusten in der griechischen Bevölkerung der Insel gekommen war. Ungeachtet geschichtlicher Vorkenntnisse sei das Signal, dass durch Hissen einer deutschen
Kündigung trotz bis dahin beanstandungsfreien Verhalten rechtmäßig
Es unterscheide sich insoweit auch deutlich vom Setzen eines Fähnchens nach der Erwanderung eines Berggipfels oder dem Bau einer Sandburg im Urlaub am Strand. Ein Fahnenmast auf fremden Staatsgebiet sei für einen Soldaten unter allen Umständen tabu für das eigenmächtige Aufziehen der deutschen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30164
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