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Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 21.04.2021
5 K 696/20.GI -

Entlassung eines Bundeswehrsoldaten wegen Hissens einer deutschen Fahne auf Kreta rechtmäßig

Ansehen der Bundeswehr schwer beschädigt

Das Verwaltungsgericht Gießen die Klage eines Soldaten auf Zeit gegen seine fristlose Entlassung abgewiesen.

Hintergrund der fristlosen Entlassung war ein Vorfall in der dienstfreien Zeit des Klägers während eines Einsatzes auf Kreta. Hierbei kam es zur Inhaftierung und Verurteilung des Klägers durch die griechischen Behörden. Vorgeworfen wurde dem Kläger, dass er auf einem Felsplateau auf Kreta die griechische Flagge gegen eine mitgeführte deutsche ausgetauscht hätte. Mit Bescheid vom 15. Juli 2019 entließ das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr den Kläger aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit. Es begründete die Entscheidung damit, der Kläger habe schwerwiegend und schuldhaft gegen seine Pflicht zum treuen Dienen und die Pflicht zum Wohlverhalten nach Maßgabe des Soldatengesetzes verstoßen.

Kläger sieht Entlassung als unverhältnismäßig an

Der Kläger sieht seine Entlassung als unverhältnismäßig an. Er bestreitet, dass er selbst aktiv geworden sei. Ihm gehöre die gehisste Flagge nicht. Im Übrigen sei es gängig, dass am Berggipfel für Touristen ein Fahnenmast stehe, um nach einem anstrengenden Aufstieg einen Erfolg zu feiern. Das Hissen von Flaggen sei kein strafbares Verhalten, solange es sich nicht um verbotene Symbole handele. Aufgrund seiner Unkenntnis über die historischen Ereignisse im Zusammenhang mit der Besetzung Kretas durch Deutschland während der NS-Zeit sei ihm die Dienstpflichtverletzung nicht vorwerfbar.

Hissen deutscher Fahne auf fremden Staatsgebiet rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation des Klägers nicht. Das Hissen der weithin, bis an den Strand sichtbaren deutschen Fahne auf fremdem Staatsgebiet sei eine schwere und vorwerfbare Verletzung der Pflicht des Klägers, auch außerhalb der Kaserne und außerhalb des Dienstes das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft zu beeinträchtigen. Das Verhalten des Klägers und seines Kameraden sei von den Anwohnern zu Recht als schwerer Affront aufgefasst worden und habe durch eine umfangreiche Medienberichterstattung das Ansehen der Bundeswehr schwer verletzt. Auf das Vorbringen des Klägers, nicht er, sondern sein Kamerad habe die Fahne gehisst und sie habe auch nicht ihm gehört, kam es nach Auffassung der Kammer nicht maßgeblich an. Denn die Ermittlungen der Bundeswehr hatten eindeutig ergeben, dass der Kläger zumindest gemeinsam mit seinem Kameraden gehandelt hatte.

Gefährdung der militärischen Ordnung und des Ansehens der Bundeswehr bei Verbleib im Dienst

Das Verhalten ist nach Auffassung des Gerichts auch nicht damit zu entschuldigen, dass er sich, wie er im Verfahren geltend gemacht hat, nicht darüber bewusst war, dass es in der Vergangenheit im 2. Weltkrieg bei der Besetzung Kretas durch deutsche Truppen zu hohen Verlusten in der griechischen Bevölkerung der Insel gekommen war. Ungeachtet geschichtlicher Vorkenntnisse sei das Signal, dass durch Hissen einer deutschen Fahne durch einen Bundeswehrsoldaten an einen Fahnenmast auf fremdem Staatsgebiet ausgeht, geeignet, Herrschaftsansprüche zu demonstrieren, was sich mit der Funktion der Bundeswehr nicht in Einklang bringen lasse.

Kündigung trotz bis dahin beanstandungsfreien Verhalten rechtmäßig

Es unterscheide sich insoweit auch deutlich vom Setzen eines Fähnchens nach der Erwanderung eines Berggipfels oder dem Bau einer Sandburg im Urlaub am Strand. Ein Fahnenmast auf fremden Staatsgebiet sei für einen Soldaten unter allen Umständen tabu für das eigenmächtige Aufziehen der deutschen Fahne. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine fristlose Entlassung lagen damit nach Auffassung der Kammer trotz des bis dahin beanstandungsfreien Verhaltens des Klägers vor, da sein Verbleiben im Dienst die militärische Ordnung und das Ansehen der Bundeswehr gefährden würden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/aw)

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Kommentare (5)

 
 
Dennis Langer schrieb am 27.04.2021

Währenddessen werden europafeindlichen Parteien im Deutschen Bundestag wie auch in den Landtagen der Bundesländer Türen und Tore geöffnet. Es ist einfach nicht zu fassen!

Dennis Langer schrieb am 27.04.2021

DIESES URTEIL IST EINE SCHANDE!

Denn es beweist das Versagen des deutschen Volkes und des deutschen Staates im Umgang mit der deutschen Geschichte!

Das Gericht hat es sich mit diesem Urteil sehr bequem gemacht, wohl auch im Zwang um Loyalität zum deutschen Staat. Die eigentlichen Probleme und deren Ursachen sind damit jedoch in keinster Weise gelöst oder beseitigt. Der Staat Griechenland wäre vermutlich mit einer entschuldigenden Geste befriedigt gewesen, abgesehen von der bereits erfolgten eigenen Verurteilung des Klägers, der ja schon selbst Beklagter war.

Welcher junge Mensch macht keine Fehler? Jesus soll gesagt haben "Wer von euch ohne Schuld ist, soll den ersten Stein auf sie werfen." Wir alle sind nicht ohne irgend eine Schuld. Um so schwerer noch wiegt die Schuld auf "die deutschen Erben", die deren deutsche Vorfahren hinterlassen haben. Diese Schuld kann aber nicht reingewaschen werden dadurch, indem noch reifende, junge Menschen abgeurteilt werden, nur weil sie einmal einen dummen Fehler gemacht haben, und sei es indem sie ein Hoheitsrecht verletzten, ob sie nun Angehörige der deutschen Bundeswehr waren oder nicht. Selbst der befreundete Staat Griechenland wird hierbei ein Einsehen haben.

Auch wenn es kein Folgeurteil bei einer weiterführenden Instanz geben sollte, so sei diesen jungen Menschen alles Gute für deren weiteren Werdegang zu wünschen. Vielleicht führt sie ja der Weg bei der eigenen Aufarbeitung des Geschehenen in die Politik. Ansonsten wäre zu hoffen, dass sie gerade wegen dieses Urteils Unterstützung durch deutsche Betriebe und Unternehmen erfahren, um in eine ordentliche berufliche Laufbahn gelangen zu können. Ein Eintrag in das bundesdeutsche Führungszeugnis dieser jungen Menschen wäre widerlich, würde er ihnen den beruflichen Weg ins Ausland womöglich erschweren.

Dennis Langer schrieb am 26.04.2021

"Aufgrund SEINER UNKENNTNIS über die historischen Ereignisse im Zusammenhang mit der Besetzung Kretas durch Deutschland"

Wie kann es denn sein, dass ein deutscher Soldat nicht im Mindesten Wissen besitzt über die sensible, deutsche Geschichte mit zwei von deutschem Boden ausgegangenen Weltkriegen? Insbesondere der zweite Weltkrieg mit der äußerst brutalen, invasiven und mörderischen Gewalt deutscher, militärischer und paramilitärischer Kampfeinheiten gegen andere Völker und Millionen unschuldiger Menschen müsste während der Grundausbildung in der Bundeswehr genau dieser Teil der deutschen Geschichte mit vollster Ernsthaftigkeit gelehrt werden um zu diesem wichtigen Thema Lücken der Geschichtslehre an deutschen Schulen zu schließen. Insofern sehe ich in Anbetracht des hoheitsverachtenden Verhaltens dieser noch in der persönlichen Entwicklung befindlichen jungen Menschen eine Mitverantwortung und ein gewisses Mitverschulden durch Nachlässigkeit beim deutschen Staat!

Juckelmole antwortete am 27.04.2021

Wer lässt sich wohl leichter in den Tod schicken: ein ungebildeter Vollpfosten mit Vaterlandsliebe im Gepäck oder ein halbwegs gebildeter Mensch?

Dennis Langer antwortete am 27.04.2021

Ihr Argument ist keine Entschuldigung, eher ganz im Gegenteil.

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