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Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 10.12.2014
- 5 K 237/14.GI -
Klage gegen Rundfunkbeitrag erfolglos
Erhebung des Rundfunkbeitrags verstößt nicht gegen die Verfassung
Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine Klage gegen den Hessischen Rundfunk abgewiesen. Da es sich nach Auffassung des Verwaltungsgerichts bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer handelt, sah das Gericht in der Erhebung des Rundfunkbeitrages keinen Verfassungsverstoß.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger aus Gießen geltend gemacht, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags gegen die Verfassung verstieße.
VG verneint Verstoß gegen die Verfassung durch Erhebung des Rundfunkbeitrags
Das Verwaltungsgericht Gießen wies die Klage mit der Begründung ab, dass es keinen Verfassungsverstoß in der Erhebung des Rundfunkbeitrags sehe. Für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht war daher kein Raum.
Rundfunkbeitrag ist keine Steuer
Es handele sich bei dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online
- Verwaltungsgericht Hannover weist Klagen gegen Rundfunkbeitrag ab
(Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 24.10.2014
[Aktenzeichen: 7 A 6504/13 u.a. und 7 A 6514/13 u.a.]) - Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß und nicht zu beanstanden
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 16.10.2014
[Aktenzeichen: 6 K 6618/13 und 6 K 7041/13]) - Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich und nicht privaten Bereich verfassungsgemäß
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 15.05.2014
[Aktenzeichen: Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12])
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Dokument-Nr. 19304
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