wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Montag, 9. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 18.12.2020
4 L 4270/20.GI -

Beschränkung der Teilnehmerzahl für Gesellschaftsjagden durch Allgemeinverfügung zulässig

Begrenzung der Teilnehmerzahl geeignete Maßnahme zur Minimierung der Ansteckungsgefahr

Das Verwaltungsgericht Gießen hat den Eilantrag eines Jagd­ausübungs­berechtigten abgelehnt, der sich gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises Gießen vom 27. November 2020 wendet, soweit darin Einschränkungen für die Durchführung von Gesellschaftsjagden geregelt werden.

Nach der Allgemeinverfügung des Landkreises Gießen ist die Durchführung von Gesellschaftsjagden grundsätzlich genehmigt. Die Genehmigung ist jedoch mit der Nebenbestimmung versehen, dass in Revieren unter 100 ha bejagbarer Waldfläche an der Jagd nur bis zu 14 Personen (Jagende, Funktionspersonen) und in größeren Revieren je eine weitere Person (Jagende, Funktionspersonen) pro angefangener 7,5 ha bejagbarer Waldfläche teilnehmen dürfen.

Antragsteller hält Begrenzung der Personenzahl für Gesellschaftsjagden rechtswidrig

Der Antragsteller vertrat die Auffassung, soweit die Allgemeinverfügung eine Begrenzung der Personenzahl für Gesellschaftsjagden vorsehe, sei diese Regelung rechtswidrig. Die Gesellschaftsjagd unterliege bereits nicht den Einschränkungen der Coronakontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung. Auf die Anzahl der an der Jagd teilnehmenden Personen komme es überhaupt nicht an, da die Jagd ausschließlich unter freiem Himmel stattfinde. Die Jagd sei eine systemrelevante Einrichtung und die Jagdausübung liege im öffentlichen Interesse. Jede Gesellschaftsjagd sei ohne weiteres so durchführbar, dass von den Teilnehmern niemand aufeinandertreffen müsse und es keine Ballung oder Massierung von Menschenmengen gebe, sondern ein Abstand von deutlich über 10m unter den Teilnehmern ohne weiteres einzuhalten sei.

Gesellschaftsjagd um eine Zusammenkunft im Sinne der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung

Dieser Rechtsauffassung hat sich das Verwaltungsgericht nicht angeschlossen. In seiner Begründung führt das Gericht aus, dass es sich auch bei einer Gesellschaftsjagd um eine Zusammenkunft im Sinne der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung handele. Diese Rechtsverordnung erfasse nicht nur Zusammenkünfte und Veranstaltungen innerhalb von geschlossenen Räumen, sondern auch solche unter freiem Himmel. Zwar seien Gesellschaftsjagden unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen, nämlich soweit sie zu Berufszwecken oder im Rahmen der Dienstausübung oder aufgrund einer Genehmigung durchgeführt würden.

Genehmigung mit Höchstteilnehmerzahl nicht zu beanstanden

Die Allgemeinverfügung des Landkreises erteile eine solche Genehmigung, lege aber zugleich eine Höchstteilnehmerzahl für die Durchführung der Jagd fest. Dies diene einem legitimen Zweck, nämlich dem Infektionsschutz und dem grundgesetzlichen Schutzauftrag für Leib und Leben von Menschen und sei nicht zu beanstanden. Bei Zusammenkünften von Personen bestehe stets eine Ansteckungsgefahr durch das Corona-Virus, sodass eine Begrenzung der Teilnehmerzahl geeignet sei, diesen Zweck zu erreichen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.12.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29634 Dokument-Nr. 29634

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29634

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH