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Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 02.03.2016
- 4 K 84/15.GI -
Besorgte Bürgerin hat keinen Aufwendungsersatzanspruch für Katzen-Behandlung angeblicher "Streunerkatzen" gegen Stadt
VG Gießen weist Klage gegen die Stadt Alsfeld wegen "Streunerkatzen" ab
Eine Bürgerin, die Katzen einfängt und diese im Tierheim behandeln, kastrieren und chippen lässt, kann nicht von der Stadt ihre diesbezüglich entstandenen Kosten erstattet verlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Zahlungsklage einer Frau gegen die
Verwaltungsgericht: Streitgegenständliche Katzen sind keine Fundtiere
Diesen Betrag klagte sie gegen die
In seinem ausführlich begründeten Urteil legt das Gericht dar, dass es sich bei den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2016
Quelle: ra-online, VG Gießen (pm/pt)
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Dokument-Nr. 22312
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