Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 08.10.2007
- 3 G 2143/07 -
Hessen: Gericht hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Studienbeitragsgesetzes
Schulgeld darf nur von wirtschaftlich leistungsfähigen Studierenden erhoben werden
In einem für den Antragsteller wegen formeller Versäumnisse erfolglosen - er hatte verabsäumt zuvor bei der Justus-Liebig-Universität die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen -Eilverfahren gegen die Erhebung des Studienbeitrags ließ das Verwaltungsgericht Gießen in einem obiter dictum durchblicken, dass sie ernste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des HStubeiG hegt.
Den Grund für die Zweifel sieht die Kammer darin, dass nach Art. 59 Abs. 1 Satz 4 Hessische Verfassung eine gesetzliche Anordnung von "Schulgeld" nur ergehen kann, "wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet".
Diese von der Hessischen Verfassung vorgegebene Differenzierung, zwischen wirtschaftlich leistungsfähigen und nicht leistungsfähigen Studierenden und damit zwischen einem beitragszahlungspflichtigen und einem nicht beitragszahlungspflichtigen Personenkreis werde jedoch durch §§ 1-8 HStubeiG ausdrücklich nicht nachvollzogen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Gießen vom 10.10.2007
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 4966
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss4966
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.