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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 24.07.2018
- 8 L 1359/18 -
Zwangsgeldandrohung gegen Behörde wegen unterbliebener Rückholung des abgeschobenen Tunesiers
Kein Berufen auf tatsächliche Unmöglichkeit der Rückholung
Entgegen einer gerichtlichen Anordnung, die erfolgte Abschiebung eines von den deutschen Behörden als Gefährder eingestuften Tunesiers rückgängig zu machen, wurde auf Antrag des Abgeschobenen ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 € gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde für den Fall, dass sie der gerichtlichen Anordnung nicht bis spätestens 31. Juli 2018 nachkommt, angedroht. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bekanntgegeben.
Das Gericht stellte maßgeblich darauf ab, dass die
Bisherige Maßnahmen nicht ausreichend
Nach Angaben der
Rückholungsverpflichtung durch zwischenzeitlich eingereichte Beschwerde nicht entfallen
Die Verpflichtung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ ra-online
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Dokument-Nr. 26219
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