Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 11.07.2024
- 4 K 1957/23 -
Heranziehung von Vermietern für Abfallgebühren rechtmäßig
Wohnungseigentümer haftet für Abfallentsorgungsgebühren
Die Praxis der Stadt Freiburg, nach vergeblicher Zahlungsaufforderung gegenüber einem Mieter dessen Vermieter zur Zahlung der Abfallgebühren heranzuziehen, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden.
Im Jahr 2022 forderte die Stadt Freiburg den Eigentümer einer vermieteten Wohnung zur Zahlung von
Neben Mieter auch Vermieter als Schuldner der Abfallgebühren
Die hiergegen von dem
Wohnungseigentümer können Abfallgebühren auch selbst zahlen
Nach der vorrangigen Aufforderung und Mahnung des Mieters könne sich die Stadt aussuchen, von welchem der in ihrer Abfallwirtschaftssatzung vorgesehenen Gebührenschuldner sie die Zahlung fordere. Hierbei habe sie ein weites Ermessen. Sie dürfe ihre Auswahl lediglich nicht willkürlich oder offenbar unbillig treffen. Dies sei im entschiedenen Verfahren nicht der Fall gewesen. Insbesondere müssten sich alle Gebührenschuldner nach der städtischen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 34262
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34262
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.