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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2016
- 6 L 3816/15 -
Verurteilung eines radikal-religiösen Fahrlehrers wegen Unterstützung einer Terrororganisation rechtfertigt Widerruf der Fahrlehrererlaubnis
Entzug der Fahrlehrererlaubnis aufgrund Unzuverlässigkeit
Wird ein radikal-religiöser Fahrlehrer wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, so kann dies den sofortigen Widerruf der Fahrlehrererlaubnis gemäß § 8 Abs. 2 des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) rechtfertigen. Denn ein religiöser Extremist gilt als unzuverlässig für den Fahrlehrerberuf im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2013 kündigte ein
Sofortige Vollziehung des Widerrufs der Fahrlehrererlaubnis rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied gegen den
Rechtmäßiger Widerruf der Fahrlehrererlaubnis
Der
Unzuverlässigkeit des extremistischen Fahrlehrers
Es sei ernsthaft zu befürchten, so das Verwaltungsgericht, dass der
Vorliegen eines besonderen öffentlichen Vollzugsinteresses
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts bestehe angesichts der geschilderten Gefahren ein besonderes öffentliches Interesse am Sofortvollzug des Widerrufs. Das Interesse des Fahrlehrers am Behalt der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 23334
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