Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.10.2012
- 25 K 3617/12 -
"Sexsteuer": Bordellbetreiber muss keine personenbezogene Steuer zahlen
Stadt stützt Steuerbescheid auf unzutreffendem Tatbestand
Der Betreiber eines Bordells ist nicht verpflichtet, eine personenbezogene Steuer abzugeben. Bordelle sind vielmehr als "ähnliche Einrichtungen" im Sinne der Vergnügungssteuersatzung zu besteuern, für die in der Satzung keine personenbezogene Steuer vorgesehen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall vermietet die Klägerin im Duisburger Vulkanviertel Zimmer an
Vergnügungssteuersatzung sieht keine personenbezogene Steuer vor
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist dieser Auffassung nicht gefolgt und hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass die Erhebung der so genannten
Steuerbescheid kann auf Grundlage der Veranstaltungsfläche neu erlassen werden
Der Beklagten stehe es frei, einen neuen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online
- VG Düsseldorf: Städte dürfen Sex-Steuer erheben
(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2011
[Aktenzeichen: 25 K 6960/10 und 25 K 8111/10]) - Sexuelle Vergnügungen können mit Vergnügungssteuer besteuert werden
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2011
[Aktenzeichen: 2 S 196/10])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14416
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14416
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.