wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2012
23 L 1939/11 -

Nerzfarm geschlossen: Käfige unterschreiten Mindestgröße um das Zwölffache

Sofortige Schließung einer ohnehin nur befristet genehmigten Nerzfarm gerechtfertigt

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eine Ordnungsverfügung des Landrates Viersen bestätigt, mit der dem Betreiber einer Nerzfarm untersagt wurde, weiter Nerze zu halten und zu züchten. Gleichzeitig hatte der Landrat die unverzügliche Auflösung des Nerzbestandes angeordnet.

Im zugrunde liegenden Fall wandte sich der Betreiber einer Nerzfarm gegen die vom Landrat angeordnete Schließung seiner Nerzfarm und Auflösung des Nerzbestandes.

Antragsteller besitzt nach Ablauf befristet erteilten Genehmigung keine erforderliche Erlaubnis zum Betrieb der Nerzfarm

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte den auf einstweiligen Rechtsschutz gestellten Antrag jedoch ab. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Landrat zu Recht davon ausgegangen sei, dass der Antragsteller nach Ablauf einer früheren und nur befristet erteilten Genehmigung nicht mehr über die erforderliche Erlaubnis zum Betrieb der Nerzfarm verfüge.

Vorhandene Käfige verfügen nicht über gesetzlich erforderliche Größe von mindestens drei Quadratmetern

Nach der neuen Rechtslage sei die Nerzfarm auch nicht mehr genehmigungsfähig, da die in der Farm vorhandene Käfiggröße die nunmehr gesetzlich erforderliche Größe der Käfige von mindestens drei Quadratmeter um mehr als das zwölffache unterschreite. Deshalb sei auch die sofortige Schließung der Nerzfarm gerechtfertigt, weil die Tiere unter dem gravierenden Verstoß gegen die Haltungsanforderungen litten und der Antragsteller lange genug Zeit gehabt habe, die Haltung der Nerze an die neuen Bestimmungen anzupassen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Tierschutzrecht | Tierrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Erlaubnis | Genehmigung | Haltungsverbot | Schließung | Tierhaltung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 12946 Dokument-Nr. 12946

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss12946

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung