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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.11.2021
- 20 K 551/19 und 20 K 559/19 -
Mitgliedsbeiträge der IHK Düsseldorf weiterhin rechtswidrig
VG Düsseldorf gibt Klagen zweier IHK-Mitglieder statt
Beitragsbescheide der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf (IHK) für die Jahre 2014 und 2015 sind wegen fehlerhafter Rücklagenbildung in der Wirtschaftsplanung rechtswidrig; die hier vorgenommene rückwirkende Änderung der Wirtschaftssatzungen durch die Vollversammlung der IHK führt nicht zu einer Heilung des Fehlers. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit den Klagen zweier gesetzlicher Mitglieder der IHK stattgegeben.
Durch rechtskräftige Urteile vom 10. September 2018 (20 K 2228/18 und 20 K 15309/16) hatte das Gericht Beitragsbescheide der
Kein rechtlicher Ansatz für vorgenommene rückwirkende Heilung ersichtlich
Gegen die in der Folge erlassenen berichtigten Beitragsbescheide für jene Jahre erhoben zwei Mitglieder der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 31015
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