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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.01.2015
- 1 L 54/15 -
Städtische Gegenmaßnahmen gegen Dügida unzulässig
Oberbürgermeister ist als Amtsträger zur Neutralität verpflichtet
Der Düsseldorfer Oberbürgermeister darf nicht aus dem Amt heraus zu Gegenmaßnahmen gegen eine geplante Versammlung der "Dügida" (= Pegida Düsseldorf) am Rheinufer aufrufen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im zugrunde liegenden Verfahren dem
Oberbürgermeister darf nicht unter Einsatz seiner ihm durch sein Amt zukommenden Möglichkeiten gezielt Stellung beziehen
Als Amtsträger sei der
Engagement gegen geplante Versammlung als Privatperson oder Politiker zulässig
Unberührt hiervon bleibe das Recht des Oberbürgermeisters, als Politiker oder Privatperson Stellung zu beziehen und sich gegen die geplante
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 20446
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