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Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 28.08.2015
6 L 815/15 -

Allgemeinverfügung zum Demonstrations­verbot für das Gebiet der Stadt Heidenau rechtswidrig

Vollständiges Verbot sämtlicher Versammlungen für das gesamte Wochenende erscheint unverhältnismäßig

Das vom Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit Allgemeinverfügung ausgesprochene Verbot für alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel im gesamten Gebiet der Stadt Heidenau vom 28. August 2015, 14 Uhr bis zum 31. August 2015, 6 Uhr ist offensichtlich rechtswidrig. Dies geht aus einer gerichtlichen Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden hervor.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte die Behörde ihr für das gesamte Wochenende geltende Demonstrationsverbot für das Stadtgebiet Heidenau damit begründet, dass vor dem Hintergrund der medial begleiteten gewalttätigen Geschehnisse um die erste Aufnahme von Flüchtlingen in die Erstaufnahmeeinrichtung Heidenau am vergangenen Wochenende von einer unmittelbar bestehenden erheblichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgegangen werde. Diese könne durch ein Vorgehen gegen die Störer nicht abgewendet werden, weil nicht ausreichend eigene sowie diese ergänzende Polizeikräfte aus anderen Bundesländern und dem Bund zur Verfügung stünden, um die gefährdeten Rechtsgüter wirksam zu schützen. Zudem würde der Einsatz der der Polizei zur Verfügung stehenden Mittel, insbesondere Wasserwerfer, unverhältnismäßige Schäden auch bei Nichtbeteiligten hervorrufen.

Eilantrag gegen Polizeiverfügung erfolgreich

Gegen die Polizeiverfügung wandte sich ein Bürger, der eidesstattlich versicherte, dass er beabsichtige, an einer vom Verbot erfassten Versammlung des Bündnisses "Dresden Nazifrei" teilzunehmen. Dessen gerichtlicher Eilantrag hatte nunmehr Erfolg.

Gefahrenprognose setzt sich nicht ausreichend mit anstehender Versammlung auseinander

Das Verwaltungsgericht Dresden führte in seinem Beschluss aus, dass sich die angegriffene Allgemeinverfügung des Landratsamts vom 27. August 2015 nach "summarischer Prüfung" als offensichtlich rechtswidrig darstelle. Dies folge zum einen aus dem Umstand, dass der polizeiliche Notstand, der zur Begründung der Allgemeinverfügung herangezogen worden sei, schon nicht hinreichend vorgetragen und belegt worden sei. So stütze sich die vorgenommene Gefahrenprognose lediglich auf die Ereignisse des vergangenen Wochenendes ohne sich konkret mit den für das kommende Wochenende angezeigten Versammlungen auseinanderzusetzen und darzulegen, wie von der zu erwartenden Teilnehmerzahl eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen solle. Insoweit reiche es nicht aus, auf die aus dem gesamten Bundesgebiet erwarteten übrigen Demonstranten zu verweisen.

Angemeldete Demonstrationen können in örtlicher oder zeitlicher Hinsicht beauflagt werden

Darüber hinaus erscheine die Allgemeinverfügung, die ein vollständiges Verbot sämtlicher Versammlungen für das gesamte Wochenende umfasse, unverhältnismäßig. Sie stelle nach Überzeugung des Gerichts schon nicht das mildeste Mittel dar, um den von der Behörde angenommenen Gefahren, die von den angezeigten Demonstrationen ausgehen sollen, wirksam zu begegnen. So seien für Freitag, den 28. August 2015 lediglich zwei Demonstrationen in Heidenau angemeldet und eine weitere für Samstag, den 29. August 2015. Es sei weder vorgetragen noch ersichtlich, aus welchen Gründen diese Versammlungen nicht beispielsweise in örtlicher oder zeitlicher Hinsicht beauflagt worden seien, um ein Aufeinandertreffen der unterschiedlichen politischen Lager zu unterbinden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Dresden/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Versammlungsrecht | Verwaltungsrecht

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Kommentare (4)

 
 
MattyRecht schrieb am 01.09.2015

Wir leben in einem tatsächlichen Unterdrückungsapparat Deutschland DDR der SED MDI NVA von der Volkspolizei pur. Siehe Garzweiler, was Jäger aber meines Erachten falsch zu interpretierte zu seinem Gunsten auch noch, Treu und Glauben ist für den ein Fremdword, hauptsache die Betrüger RWE Essen schützt man, wie beim Honecker die SED Regime. Hier auch wieder so ein Fall illegale Satzungen und Handlungen in einer Demokratie!

Die EU Brüssel Inkompetente Kommissionen Gesundheit und Umwelt wagt sich hier alles zu verbieten, haben selbst von nichts Ahnung vom Tun und Blasen; - Leute es kommt die Zeit, da brauchen die was auf die Finger (Maul)!!

Gaukeln Sachlagen vor, die nie stimmen in der Gesundheit, Raucherverbot ist eine kriminelle Handlung wie das die Umweltkommission illegal, Werde Beschließt, die so nicht einzuhalten sind, wie hier in Wuppertal, pausenlos Baustellen geschaffen werden auf neuste und der Jung OB, kümmert sich einen Dreck um die Werde, hauptsache Stau und Abgase Provokation den Pegel bis nach ganz oben drehen! Umweltzonen bringen keinen was, wer´s Gegenteil behaupten will, liegt schwer neben der Spur. Doch ein Sinn hat sie schon; Geld in die Haushaltskassen spülen, und da liegt die Ursache der Absprechen schwer deutend zu.

So, kommen wir hier wir auf das Thema zurück:

Das sind hier Ansätze, deren Monarchische Blickwinkel schon tragen, fehlt nur noch das Kaputtschlagen der Staatsgewalt auf Bürgerinnen und Bürger!

Anzeigen sollte man schon die RWE Essen, wegen Naturschändung und Vergewaltigung von Naturboden, da sie niemals soviel nachweisen können, das sie die Braunkohle derartigen Mengen je so benötigen werden, wetten Das!! Das steckt viel mehr noch dahinter, Mauscheleien mit der Regierung!

Auch hier zu-betonen ist es mit der ARD und ZDF, gangsterhaft gaukeln die vor, sie bräuchten mehr Geld, klar dann soll sie das doch von Thomas Gottschalk wieder zurück sich finanzieren lassen, dann braucht sie kein Geld in dieser Menge mehr!!

Die Regierung muss dem aber ein riegel vorschieben schon müssen, gem. § 291 Abs. 1 Satz 2 StGB!

Ja der Meinung bin ich auch, vermummt muss nicht sein, dann sollten die das Verbieten schon müssen, weil es auch unter der Krawalle die Absichtlichkeit des Demonstrieren auch ist, ausgeübt wird in jedem Fall zu Krawalle kommen wird.

MK antwortete am 01.09.2015

Bitte verständlich schreiben (nicht den Google Übersetzer benutzen) und beim Thema bleiben.

Remhagen schrieb am 28.08.2015

Urteil oder Beschluss?

Armin antwortete am 28.08.2015

Beschluss, aber solche Kleinigkeiten werden halt schon mal unterschlagen ...

Vielmehr interessant ist, dass wiedereinmal eine Behörde ihre Kompetenzen überschritten hat .. Ich bin nicht rechts und nicht links, aber definitiv gegen die Polizei und den gesamten Staat und wenn man (die Behörde) sagt, "oh wir haben die Lage nicht (mehr) im Griff, so ist dies wiedereinmal ein Beispiel für ein systemisches Behördenversagen, die auf Inkompetenz (dies ist ja eine Tätigkeitsvoraussetzung bei einer Behörde) zurückzuführen ist ...

Ergo die Behörden haben weder die Flüchtlingsproblematik, noch die widerlichen Rechtspolemischen Aktionen im Griff, sie haben schlicht wieder einmal versagt, egal wie's kommt - die Behörden versagen sowieso ...

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