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Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss vom 29.04.2008
- 11 L 39/08 -
Umsetzung ehemaliger Amtsleiterin zur juristischen Sachbearbeiterin zulässig
Dienstherr darf Beamte aus jedem sachlichem Grund umsetzen
Die frühere Leiterin des Amtes für Arbeit und Soziales im Landratsamt Bautzen muss weiterhin als juristische Sachbearbeiterin im Rechts- und Kommunalamt arbeiten. Die Beamtin ist vor dem Verwaltungsgericht Dresden mit ihrem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen ihre Umsetzung unterlegen.
Die Antragstellerin war zu Beginn des Jahres 2007 von der Arbeitsagentur Bautzen zum Landkreis Bautzen versetzt worden und leitete seit Februar 2007 das Amt für Arbeit und Soziales mit ca. 220 Bediensteten. Nachdem der Landkreis für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2010 als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zugelassen worden war, ist dieses Amt u.a. für arbeitsmarktbezogene Eingliederungen, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, die Zahlung der Sozialversicherungsleistungen, sowie für Leistungen für Kosten der Unterkunft zuständig. Im Laufe des Jahres 2007 kam es zunehmend zu Spannungen zwischen der Amtleiterin und den Sachgebietsleitern ihres Amtes, die in einer Dienstbesprechung während des Urlaubs der Antragstellerin am 10. Januar 2008 deutlich zur Sprache kamen. Daraufhin setzte der Landrat die
Gericht: Umsetzung aus jedem sachlichem Grund erlaubt, solange amtsangemessene Beschäftigung gesichert ist
Das Verwaltungsgericht Dresden hat den gegen ihre Umsetzung gerichteten Antrag der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Dresden vom 28.04.2008
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Dokument-Nr. 5984
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