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Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss vom 09.05.2008
- 1 L 205/08 -
Anbauverbot für gentechnisch veränderten Mais ist rechtmäßig
In der »Moritzburger Kleinkuppenlandschaft« darf vorläufig kein gentechnisch veränderter Mais angebaut werden. Ein entsprechendes Verbot des Landratsamts Meißen hat das Verwaltungsgericht Dresden bestätigt.
Das Landratsamt Meißen hatte einer Agrar-Genossenschaft untersagt, auf Flurstücken der Gemarkung Berbisdorf gentechnisch veränderten Mais anzubauen.
Den dagegen gerichteten gerichtlichen Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Dresden ab und bestätigte damit - vorläufig - das Anbauverbot. Die Entscheidung erging aufgrund einer im einstweiligen Rechtsschutzverfahren allgemein üblichen »überschlägigen« Prüfung der Sach- und Rechtslage. Dabei war für die Kammer von Bedeutung, dass noch nicht mit ausreichender Sicherheit geklärt ist, ob die Toxine in den Pollen des genveränderten Mais, dem im nahegelegenen FFH-Gebiet vorkommenden Ameisenbläuling - eine besonders empfindliche, geschützte Schmetterlingsart - schaden können. Die Genossenschaft könne sich zwar auf verschiedene fachliche Stellungnahmen berufen, die eine Beeinträchtigung des Ameisenbläulings verneinen. Die Gefährlichkeit des Toxins für Schmetterlinge werde von der Wissenschaft bislang jedoch unterschiedlich eingeschätzt; ausreichende Erkenntnisse zu dieser Frage könnten - so die Kammer - nur durch eine sogenannte Verträglichkeitsprüfung, bei der die konkreten örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen seien, gewonnen werden. Aus der Ordnungsfunktion, die das Naturschutzrecht habe, folge die Verpflichtung zur Durchführung einer solchen Untersuchung.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Dresden vom 13.05.2008
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Dokument-Nr. 6036
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